Eine Krankschreibung per Videosprechstunde ist in vielen Fällen möglich. Hier erfahren Sie, wann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) online ausgestellt werden darf, wie die elektronische AU (eAU) bei Ihrem Arbeitgeber ankommt und welche Grenzen gelten.
Ist eine Krankschreibung per Video möglich?
Ja. Ärzte dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen einer Videosprechstunde eine Arbeitsunfähigkeit feststellen und bescheinigen. Entscheidend ist, dass sich der Arzt ein ausreichendes Bild von Ihren Beschwerden machen kann. Ist das per Video nicht möglich, bittet der Arzt Sie in die Praxis.
Wie kommt die eAU zum Arbeitgeber?
Seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) übermittelt die Arztpraxis die Krankmeldung digital an Ihre gesetzliche Krankenkasse. Ihr Arbeitgeber ruft die Daten anschließend elektronisch bei der Krankenkasse ab. Sie müssen den „gelben Schein“ in der Regel nicht mehr selbst einreichen, erhalten aber meist einen Ausdruck für Ihre Unterlagen.
Wann ist eine Online-Krankschreibung nicht möglich?
- Wenn die Beschwerden per Video nicht ausreichend beurteilbar sind.
- Bei schweren, unklaren oder länger andauernden Erkrankungen, die eine Untersuchung erfordern.
- Wenn eine körperliche Untersuchung medizinisch notwendig ist.
In diesen Fällen ist der Weg in die Praxis sinnvoll – siehe Wann Videosprechstunde, wann in die Praxis?
Häufige Fragen zur Online-Krankschreibung
Ist eine telefonische Krankschreibung dasselbe?
Kann ich rückwirkend krankgeschrieben werden?
Gilt die eAU auch für privat Versicherte?
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