Videosprechstunde für Ärzte und Praxen

Sie sind Hausarzt oder führen eine Praxis und möchten eine Videosprechstunde anbieten? Auf dieser Seite finden Sie einen praxisnahen Überblick: Voraussetzungen, Anbieterwahl, Ablauf und Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung.

Warum sich eine Videosprechstunde für die Praxis lohnt

  • Entlastung: Beratungen, Befundbesprechungen und Verlaufskontrollen ohne Wartezimmer.
  • Bindung: moderner Service für berufstätige, mobile und chronisch kranke Patienten.
  • Planbarkeit: getaktete Online-Termine ergänzen die Präsenzsprechstunde.
  • Wirtschaftlichkeit: abrechenbare Leistung über den EBM (siehe Abrechnung). Gffs. Zuschlag zur Vorhaltepauschale.

Voraussetzungen für die Praxis

  1. Zertifizierter Videodienstanbieter: Für die vertragsärztliche Videosprechstunde ist ein von der KBV zertifizierter Dienst erforderlich.
  2. Technik: Rechner oder Tablet mit Kamera/Mikrofon, stabile Internetverbindung, ruhiger Raum.
  3. Organisation: Termin-Slots, Aufklärung und Einwilligung der Patienten, klare Abläufe im Team.
  4. Datenschutz: Verarbeitungsverzeichnis, Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter, DSGVO-konforme Prozesse.
Hinweis zur Anbieterauswahl: Die maßgebliche Liste zertifizierter Videodienstanbieter wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geführt und regelmäßig aktualisiert. Prüfen Sie die Zertifizierung immer aktuell.

Themen für Ärzte im Überblick

Anbieter im Vergleich

CLICKDOC, Doctolib, Dr. Flex & Co. – Kriterien für die Auswahl.

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Abrechnung (KV/EBM)

Welche Leistungen abrechenbar sind und welche Grenzen gelten.

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Ablauf & Technik

Wie ein Video-Termin organisatorisch in den Praxisalltag passt.

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Erfahrungsaustausch & Kontakt

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Hinweis: Diese Seite richtet sich an Fachkreise und gibt einen allgemeinen, unverbindlichen Überblick. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben von KBV, KV und G-BA.