Videosprechstunde: Kosten und Krankenkasse

Eine der häufigsten Fragen lautet: Ist die Videosprechstunde beim Hausarzt kostenlos? Die kurze Antwort: Für gesetzlich Versicherte ist die Videosprechstunde bei einem Vertragsarzt in der Regel eine Kassenleistung. Hier die Details.

Gesetzlich Versicherte (GKV)

Die Videosprechstunde bei einem Arzt mit Kassenzulassung wird grundsätzlich über die Versichertenkarte abgerechnet – genau wie ein Termin in der Praxis. Für Sie entstehen dabei in der Regel keine zusätzlichen Kosten. Verordnet der Arzt Medikamente, gilt die übliche gesetzliche Zuzahlung in der Apotheke.

Voraussetzung: Die Praxis nutzt einen zertifizierten Videodienstanbieter und rechnet die Leistung über die Kassenärztliche Vereinigung ab. Nur dann ist die Videosprechstunde eine echte Kassenleistung.

Privat Versicherte (PKV) & Beihilfe

Bei privat Versicherten richtet sich die Erstattung nach dem jeweiligen Tarif und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In den meisten Fällen werden Videosprechstunden erstattet. Klären Sie Details im Zweifel vorab mit Ihrer Versicherung.

Kommerzielle Telemedizin-Angebote

Neben der vertragsärztlichen Videosprechstunde gibt es rein private, kostenpflichtige Telemedizin-Dienste. Diese stellen ihre Leistungen oft direkt in Rechnung. Achten Sie darauf, ob ein Angebot eine Kassenleistung ist oder privat abgerechnet wird.

VersicherungKosten für die Videosprechstunde
Gesetzlich (Vertragsarzt)In der Regel kostenfrei – Abrechnung über die Versichertenkarte
Privat / BeihilfeErstattung nach Tarif/GOÄ – meist übernommen
Private Telemedizin-AppHäufig kostenpflichtig – vorab prüfen

Fragen zur Kostenübernahme?

Fragen Sie eine Videosprechstunde an – wir informieren Sie transparent.

Jetzt anfragen

Wichtiger Hinweis: Angaben zu Kosten und Erstattung können sich ändern und hängen vom Einzelfall sowie von Ihrem Versicherungsstatus ab. Diese Seite ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihrer Krankenkasse.