Eine der häufigsten Fragen lautet: Ist die Videosprechstunde beim Hausarzt kostenlos? Die kurze Antwort: Für gesetzlich Versicherte ist die Videosprechstunde bei einem Vertragsarzt in der Regel eine Kassenleistung. Hier die Details.
Gesetzlich Versicherte (GKV)
Die Videosprechstunde bei einem Arzt mit Kassenzulassung wird grundsätzlich über die Versichertenkarte abgerechnet – genau wie ein Termin in der Praxis. Für Sie entstehen dabei in der Regel keine zusätzlichen Kosten. Verordnet der Arzt Medikamente, gilt die übliche gesetzliche Zuzahlung in der Apotheke.
Privat Versicherte (PKV) & Beihilfe
Bei privat Versicherten richtet sich die Erstattung nach dem jeweiligen Tarif und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In den meisten Fällen werden Videosprechstunden erstattet. Klären Sie Details im Zweifel vorab mit Ihrer Versicherung.
Kommerzielle Telemedizin-Angebote
Neben der vertragsärztlichen Videosprechstunde gibt es rein private, kostenpflichtige Telemedizin-Dienste. Diese stellen ihre Leistungen oft direkt in Rechnung. Achten Sie darauf, ob ein Angebot eine Kassenleistung ist oder privat abgerechnet wird.
| Versicherung | Kosten für die Videosprechstunde |
|---|---|
| Gesetzlich (Vertragsarzt) | In der Regel kostenfrei – Abrechnung über die Versichertenkarte |
| Privat / Beihilfe | Erstattung nach Tarif/GOÄ – meist übernommen |
| Private Telemedizin-App | Häufig kostenpflichtig – vorab prüfen |
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